13. Montagsdemonstration

8. November 2004


Der Bericht

Diese Mal war es nicht so kalt wie in der Vorwoche, aber pünktlich zum Demonstrationsbeginn fing es an zu nieseln.

Unser Zug war diese mal wieder erleuchtet von Kerzen und Fackeln und der Zug war begleitet von den Pfiffen gegen die Regierung.

Im Laufe der Demonstration schlossen sich wiederum immer mehr Menschen unserem Zug an, so das wir auf etwa 200 Teilnehmer am Schluß kamen.

Heute fanden wieder mehr Demonstranten den Mut, das Wort zu ergreifen. Es wurden teilweise sehr kontroverse Reden gehalten.

Die Demonstranten bedankten sich wieder bei der Musik-Oase für die Technik, beim Ordnungsamt und bei den Polizisten.

Alles in allem wurden etwa 200 Demonstranten gezählt, wie auch in der Vorwoche.

Wir werden uns auf alle Fälle nächsten Montag wieder am Arbeitsamt treffen, um gegen die Agenda 2010 zu demonstrieren.


Das Flugblatt

Liebe Leserinnen, lieber Leser!

Anhand der Ausgabenummer kann man erkennen, dass wir nun schon die 16. Woche in Folge, gegen die Agenda 2010, gegen Hartz IV, gegen den Sozialraub in Deutschland hier in Görlitz auf die Straße gehen. Viele Menschen haben schon resigniert, viele Menschen sind der Meinung, dass wir nichts mit den Demonstrationen gegen die beschlossene Politik der rot – grünen Regierung machen können. Hier sei gesagt, es ist falsch so zu denken! So lange wir auf die Straße gehen, so lange wir anderen Menschen zeigen, das im Lande, unserem Deutschland etwas verkehrt läuft, so lange werden wir etwas gegen diese praktizierte Politik etwas tun können! Bei rund 30 C° haben wir mit den Montagsdemonstrationen begonnen, nun sind es um die 5 C° und es ist viel heißer als im Sommer, denn die ersten Hartz IV Betroffenen bekommen ihre Bewilligungsbescheide, und die sehen nicht gut aus. Vor allem in Westdeutschland werden sich in den nächsten Monaten viele Tragödien abspielen, denn dort sind die Mieten meist nicht im „angemessenen“ Bereich, der von der Regierung bevormundeten Preisvorgabe! In Ostdeutschland gibt es selbstverständlich auch solche Regionen, in denen die Menschen sich eine billigere Behausung suchen müssen. Die Realität sieht anders aus, als das „gepredigte“ Wort der Regierung, natürlich werden Hunderttausende ihre Wohnung verlassen müssen, weil sie nicht mehr das Geld dafür haben! Natürlich wird die Kriminalität extrem ansteigen, wenn in Ostdeutschland ein Alleinstehender nur ca. 3 Euro am Tag zum Essen hat, natürlich……………

Die Liste kann man beliebig fortsetzen, aber bringt uns das etwas, wenn man nur darüber schreibt? Nein! Wir müssen unseren Protest Montag für Montag (oder andere organisierte legale Aktionen) fortsetzen bis dieser Sozialraub gestoppt ist. Es wäre ein fataler Fehler wenn der Protest sich beruhigen würde, es wäre ein Fehler die Montagsdemonstration – nur weil Weihnachten ist – aus zusetzen, damit würde sich die Regierung in ihrer Politik bestärkt fühlen. Aber was haben wir bis jetzt erreicht, nun, die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, ohne das man weit ausholen sollte, aber hier in Kurzform: Zwei Richter des Bundesverfassungsgerichtes, Christine Hohmann-Dennhard und Prof. Siegfried Bloß haben auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Prof. Uwe Berlit, ein Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat in einer Fachstellungnahme zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV Stellung genommen:

1. Der Zwang, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, verstößt gegen Artikel 2 Grundgesetz (Vertragsfreiheit), da er unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit eingreift.

2. Der Rückgriff auf die Vertragsform stellt einen »Formenmissbrauch des Gesetzgebers« dar, dem Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsgebot) entgegensteht, da die Arbeitslosen einem »sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung« ausgesetzt werden.

3. Arbeitslose, die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, müssen »sonstige Arbeitsgelegenheiten« übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Bei Ablehnung sind verschärfte Sanktionen vorgesehen. Das verstößt zumindest dann gegen Artikel 12 Grundgesetz (Verbot von Zwangsarbeit), wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden kann.

4. Die neuen Leistungen sind nicht »armutsfest«. Sie führen zu einer Vielzahl von Verletzungen des Bedarfsdeckungsprinzips, das wegen Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsgebot) zwingend zu beachten ist.

5. Die Verordnungsermächtigung, mit der im Handstreich festgelegt werden kann, was für Unterkunft, Heizung und anderes angemessen sei, verstößt gegen Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz (Bestimmtheitsgebot)

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts befassen sich mit den Hartz – Gesetzen und weisen die Bundesregierung auf die Mängel hin. Ohne den öffentlichen Protest wäre dies mit Sicherheit nicht erfolgt. Es wird, durch diese Stellungnahme der Richter, dem Volk schon die anzuklagenden Punkte des Hartz IV Gesetzes offen gelegt. Wenn das mal kein Erfolg ist!

Ein-Euro-Jobs illegal
Von Dr. Axel Bust-Bartels, Göttingen Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ab 1. Januar 2004 gezwungen, die "neuen" Ein-Euro-Jobs anzunehmen, wollen sie Unterstützung - und damit ihr Recht auf (Über-) Leben - nicht verlieren. Dies widerspricht eindeutig internationalem Recht, das auch in Deutschland Gültigkeit besitzt:

- Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten definiert sie als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat". Solche Arbeiten sind ausdrücklich verboten, und zwar sowohl nach

- Artikel 8 III des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militärdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren.

- Ein Expertenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen hat bereits vor einigen Jahren die Praxis deutscher Sozialämter, Sozialhilfe empfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, als "nicht mit den Bestimmungen zum Verbot der Zwangsarbeit vereinbar, das in der ILO-Konvention Nummer 29 festgelegt ist", bezeichnet.

In ihrer Antwort wies die damalige Kohl-Regierung darauf hin, dass - falls man dies nicht mehr praktizieren würde - die Asylbewerber besser gestellt wären als arbeitslose deutsche Sozialhilfeempfänger. Dies war ein zynisches Argument und eigentlich auch keine Antwort, denn die ILO-Konvention Nummer 29 besitzt natürlich auch für deutsche Arbeitslose Gültigkeit.

Statt (illegal) Ein-Euro-Jobs zu finanzieren, wäre es einer rot-grünen Regierung (von ihren ursprünglichen Zielen her gesehen, mit denen sie 1998 angetreten ist) eigentlich angemessener, tariflich zu bezahlen und das Prinzip der Freiwilligkeit zur Erwerbstätigkeit zu beachten. Nachfragemangel für tariflich bezahlte Arbeit in den jetzt für die Ein-Euro-Jobs angedachten Tätigkeitsfeldern würde es ganz sicher nicht geben, im Gegenteil, die Arbeitslosen würden Schlange stehen.

Zu finanzieren wäre derartiges zum Beispiel durch den Verzicht auf die vorgesehene Senkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent ab 1. Januar 2005. Damit würden über sechs Milliarden Euro jährlich eingespart. Umgerechnet würde allein dieser Betrag es ermöglichen, auf Dauer 250 000 tariflich bezahlte Stellen mit durchschnittlich 2000 Euro zu finanzieren. (2000 Euro mal 12 Monate mal 250 000 Arbeitslose). Als Gratiseffekt" nebenbei sprängen für den Staat dann noch die eingesparten Unterstützungszahlungen für die 250 000 nicht mehr Arbeitslosen heraus (plus deren Steuerzahlungen und so weiter. So alternativlos, wie immer behauptet wird, ist die herrschende Politik eben doch nicht.

Folgender Hinweis zur Vorgehensweise bezüglich der illegalen Ausbeutung durch Zwangsarbeit der rot-grünen Bundesregierung u. a.:

- Auf den Verstoß gegen Artikel 12. Absatz 2 und 3 (Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit) muss hier nicht näher eingegangen werden.

- Bei Erhalt des Bescheides zum ALG II, sofort in dieser Richtung Widerspruch bei der zuständigen Arbeitsagentur einlegen, da die Zahlung des Verelendungsgeldes II an den Zwang zur Ausbeutung durch Zwangsarbeit verknüpft ist.

- Aus den gleichen Gründen sofort beim zuständigen Sozialgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung und hilfsweise Klage gegen die Bundesagentur aus gleichen Gründen einreichen. Dabei ist darauf zu achten, dass auf jeden Fall vorher bei der Arbeitsagentur rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wird.

- Da weder Widerspruch noch Klagen zukünftig aufschiebende Wirkung haben, auch die Wohlfahrtsverbände bei einem Einsatz durch Zwangsarbeit, auf die rechtliche Lage (siehe oben) ausdrücklich hinweisen. Dabei dürfte es ratsam sein, gegenüber dem jeweiligen Träger ebenfalls eine Klage mit einer Schadensersatzforderung wegen Ausbeutung per Zwangsarbeit anzukündigen und diese auch notfalls auch durchzuführen.

- Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber und damit auch die Wohlfahrtsverbände verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen und die Einhaltung des Grundgesetzes sowie in Deutschland gültiges internationales Recht beim Einsatz von Arbeitskräften zu informieren. Haben die dieses nicht getan, machen sie in rechtlicher Hinsicht strafbar und werden dann auch automatisch schadensersatzpflichtig.

- Das Verelendungsgeld / ALG II plus 1 Euro Aufwandsentschädigung, von dem jegliche Aufwendungen wie Fahrtkosten und anderes finanziert werden müssen, ist keine Lohnersatzleistung.

- Ebenfalls werden Klagen beim Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof und dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag gegen die rot-grüne Bundesregierung notwendig werden.

Hartz benachteiligt unverheiratete Paare
Die Einführung der Hartz-IV-Reform führt nach Einschätzung des Bundessozialministeriums zu einer Diskriminierung von unverheirateten Paaren. Nach einer internen Stellungnahme, die dem SPIEGEL vorliegt, rechnet das Ministerium damit, dass bis zu 500.000 Arbeitslose keine staatliche Unterstützung mehr bekommen werden, weil ihr Partner zu viel verdient. Von diesen Arbeitslosen lebt etwa jeder Zehnte ohne Trauschein zusammen und muss daher auch seine Krankenversicherung selbst bezahlen.

Verheiratete sowie Schwule und Lesben in eingetragener Lebenspartnerschaft könnten kostenlos bei der Krankenkasse des anderen mitversichert werden. Darüber hinaus werden die fälligen Versicherungsbeiträge unverheirateter Arbeitsloser vom Arbeitsamt in der Regel nicht als Belastung anerkannt und bei der Berechnung des gemeinsamen Haushaltseinkommens abgezogen. Umgehen lässt sich die Beitragslast nur durch eine Trennung. Ohne den zahlungsfähigen Partner haben Betroffene dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Übernahme der Krankenversicherungskosten. (Quelle: www.spiegel.de)

wussten Sie schon…
das im Ausland unsere Montagsdemonstrationen und unser Protest gegen den Sozialraub mit wachen Argusaugen beobachtet werden? Denn nicht nur in Deutschland soll die Agenda 2010 eingeführt und in die Tat umgesetzt werden, diese Verordnung ist in Lissabon von Seiten der EU beschlossen worden! Ob in Polen, Frankreich, der Schweiz oder Österreich erkennt man, das im Sozialumbau „Sand im Getriebe“ ist. Also, Leute, lassen wir uns nicht unterkriegen, unsere Aktionen werden international mehr beachtet als wir glauben und wir haben international Millionen Menschen die solidarisch hinter uns stehen! Auf geht in die nächste Runde….

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Termine: jeden Montag, 18:00 Uhr in Görlitz vor dem Arbeitsamt, Lunitz-Str.10 Sonnabend, den 18. Dez. 2004 um 14:00 Uhr findet in Zittau auf der Friedensstraße (Richtung Polen – Tschechien) eine Kundgebung der Koordinierungsgruppe Zittau statt. Dazu sind ALLE recht herzlich eingeladen. Dies ist die erste Veranstaltung in Absprache mit der Görlitzer Gruppe. Einigkeit macht stark! Kontakt bei Fragen, Meinungen oder Anregungen unter: Monagsdemo-Goerlitz@freenet.de oder Hartz-Info@freenet.de

Die Rede

 


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