Der Bericht
Gibt es in Görlitz von Hartz-IV-Betroffene ?
Wo seid Ihr ??
Wartet Ihr, bis man auch das Demonstrieren verbietet ?!
Zeigt Euch !!
Sowie ca 60 Teilnehmer unsere 37. Demo, wo wir uns trotz "Barmer"-Vorherschaft durch "Görlitz und Deutschland bewegt sich" - schön wär's - ohne Technik, versammelt haben. Das nächste mal wieder mit Lautsprecheranlage und hoffentlich auch mit EUCH !
Laut Information ist der Zulauf bei den Demonstrationen in Hoyerswerda und Zittau stärker als bei uns, der "Original"-Demo.
Das Flugblatt
Offizielles Flugblatt Nr. 37 zu der am 2. Mai 2005 stattfindenden, traditionellen Görlitzer Montagsdemo. Organisiert von Karsten Richter, Bernd Eckert sowie den anderen Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe.
Hallo, schön dass Ihr wieder gekommen seid!
Görlitz hat gewählt!
Wie erwartet wurde im 1. Wahlgang am 24.04.05 kein „Wunderknabe“ für das Amt des OB mit einer Zwei- Drittel Mehrheit gefunden. Die Ränkespiele gehen also weiter! Die Wahlbeteiligung ließ fast auf Resignation schließen! (Wie es bei unserer Demo so mancher sagte: “Es ändert sich ja doch nichts!“)
Die Befürchtung trat ein, dass die ältere Bevölkerung gewohnheitsmäßig mit 34,1 % Herrn Paulick (CDU) die meisten Stimmen gab. Nicht bedacht hatten diese Bürger, dass Herr Paulick bereits als Stadtrat tätig war, sich aber nicht für die Belange der vielen Arbeitslosen in dieser Stadt profilieren konnte! Also liebe Leute: IHR HATTET ES SELBST IN DER HAND, beklagt Euch später nicht! Am 22.05.05 gibt es eine letzte Chance. Nutzt sie!!!
Sachsen hat seit dem Jahre 2003 stetig sinkende Einwohnerzahlen. Das Bundesland ist um satte 21 500 Bürger und damit Steuerzahler ärmer geworden. Das Wohlstandsniveau der Region Oberlausitz z.B. lag im Jahre 2002 mit 14 340,- Euro deutlich unter dem sächsischen Durchschnitt von 17 425,- Euro und Dresden mit 25 400,- Euro! Das ist „EIN LEBEN AM RANDE DER GESELLSCHAFT“!!!
Jeder 8. Deutsche lebt von weniger als 60 % des realen Nettoeinkommens, davon 12,4 % im Westen und 16,1 % im Osten. Jeder 9. Haushalt hat weniger als die Hälfte des Einkommens, das derzeit bei 1 140,- Euro liegt, also 570,- Euro und die Lage wird sich noch verschärfen, armes Deutschland!!!
Wie ein roter Faden zieht sich die Finanzmiesere durch den Görlitzer Haushalt. Das AUS für BMX´er und Skater bei der Ephraim-Halle in Weinhübel, die Kletterwand im Stadtpark wird wegen Verschleiß-erscheinungen zurückgebaut, das Dreiklang – Festival steht vor dem Aus oder der Problemfall Stadthalle. KEINE BANGE, HERR PAULICK PACKT`S AN!!!
Ungefähr 68 000 Oberlausitzer bekommen ALG II, also die freche Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Davon leben müssen allerdings mehr als 83 000 Menschen (die Partner und Kinder). Herr Bundes-kanzler, so steigt keine Binnennachfrage, denn Arbeitslose haben keinen gutbezahlten Nebenjob wie ihre Minister, Staatssekretäre oder wie Sachsens Parlamentarier!
Wusstet Ihr schon, dass die jugendliche Ex- Familienministerin Frau Nolte, wenn sie das „hohe“ Alter von 45 Jahren erreicht und dann in Pension gehen darf, schlappe 6 000,- Euro Rente im Monat bekommt??? Wo bleibt da die Gerechtigkeit gegenüber 331,- Euro. Wenn es den ALG II Bedürftigen überhaupt gezahlt wird?
Kein Geld für kaputte Straßen!!! Ein Verkehrsbürgermeister wie Stefan Holthaus können wir uns zwar leisten, dafür gibt's wenig intakte Straßen. Durch Tonnen von Winterstreusalz und den Feinstaub verursachenden Schwerlastverkehr, mitten durch die Stadt, werden sie planmäßig zerstört. Ganze 28 km im Stadtgebiet sollen verkehrsgefährdet sein und die Flickschusterei nimmt kein Ende!!!
Es grüßen Euch die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe der Montagsdemo „DAS ORIGINAL“
Die Rede
Liebe Bürgerinnen und Bürger !
Seit Wochen wird in Deutschland darüber diskutiert, wie man das Problem mit ausländischen Billig-Arbeitern in den Griff bekommt.
Keine TV-Talkshow, in der sich nicht Politiker über scheinselbständige Fliesenleger oder Schlachter aus östlichen EU-Beitrittsstaaten, wie Polen, die Köpfe heiß reden. "Unerträglich" sei es, daß diese den Deutschen die Jobs wegnehmen – die Arbeitslosigkeit sei schon hoch genug ...
UND DANN DAS: Erst vor wenigen Tagen nickte die rot-grüne Bundesregierung die Beitrittsverträge der neuen EU-Mitgliedskandidaten Rumänien und Bulgarien ab. In dem unterzeichneten Aufnahmevertrag heißt es wörtlich: „Deutschland wird sich bemühen, rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen verstärkt Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren." Und Deutschland verpflichtet sich, "möglichst rasch eine vollständige Freizügigkeit der Arbeitnehmer" aus Rumänien und Bulgarien herzustellen.
Wurden hier die gleichen schweren Fehler wiederholt und Schlupflöcher für Lohndumping abgesegnet, die man vorher so beklagt hat?
Die Opposition läuft Sturm. CDU-Wirtschaftsexperte Ronald Pofalla: "Durch die schlampigen Beitrittsverhandlungen hat die rot-grüne Regierung das Scheunentor für Lohndumping weit aufgerissen!"
Hintergrund: Andere Länder, z. B. Österreich, haben von vornherein klipp und klar ausgehandelt, welche Berufsgruppen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Stahlverarbeitung) auch in der Übergangszeit nicht als Billig-Dienstleister erwünscht sind. Pofalla: „Wir verlangen dringend Nachverhandlungen." Auch CDU-Generalsekretär Volker Kauder fordert die Bundesregierung auf, „diesen Skandal vor der Ratifizierung der Verträge abzustellen." Selbst innerhalb der rot-grünen Koalition regen sich Zweifel, ob es richtig war, Rumänien und Bulgarien (zusammen 1,2 Mio. Arbeitslose, große Probleme mit der Mafia) den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt so leicht zu machen. Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner (SPD): „Die Rumänen müssen die Korruption in den Griff kriegen. Wenn das nicht gelingt, wissen sie, daß es eine Verschiebung gibt." Hoffentlich weiß das auch die unfähige Regierung ...
Ein Gericht kippt Hartz-Käse Urteil: Lebenspartner muss nicht zahlen Aus fürs Konzept "Bedarfsgemeinschaft"? Experten: Auch Ehepaare könnten klagen
Berlin - Zwei Zahnbürsten in einem Wasserglas machen noch keine Bedarfsgemeinschaft aus. Ein Gerichtsurteil verwirft die gängige Hartz-IV-Praxis. Wenn Partner in einer Wohnung leben, müssen sie nicht automatisch füreinander zahlen. Das Sozialgericht Saarland gab einer Frau Recht, die sich weigerte, für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufzukommen. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitslosen Mann keine Arbeitslosengeld II zahlen, weil seine Lebensgefährtin genügend Rente bezieht.
Die Richter sehen das anders. Da die Partnerin nicht bereit ist, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zu dessen Lebensunterhalt zu leisten, liegt eben keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vor, obwohl beide seit 27 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Klartext: Nicht jede Lebens- ist eine Bedarfsgemeinschaft. Die beim Hausbesuch gezählten Zahnbürsten oder Rasierapparate reichen nicht, ALG II zu kürzen oder zu streichen. Betroffene können nun ihre Bescheide anfechten und nicht gezahlte Gelder einfordern.
Zudem kehrte das Gericht die Beweislast um. Nicht der ALG-II-Antragsteller muss beweisen, dass er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, sondern die Behörde muss nachweisen, dass eine solche Gemeinschaft besteht.
Der Sozialverband VdK sieht nun eine Klagewelle und Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen. VdK-Chef Walter Hirrlinger geht sogar noch einen Schritt weiter. Für ihn ist jetzt zu prüfen, "ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen." (Az.: S 21 AS 3/05)
Die schamlosen Politiker der Parteien der Berliner großen Allparteienkoalition, die für Hartz IV und damit die Verelendung der Bevölkerung verantwortlich zeichnen, sind noch lange nicht am Ende ihrer Weisheit. Nein, sie haben noch mehr auf Lager. Manchmal möchte man meinen, sie müßten doch jetzt aufhören, es müßte doch einmal genug sein, aber nein, die ‚besten' Ideen kommen überhaupt erst. Ein Minister hat jetzt seine neueste vorgelegt: Elektronische Fußfesseln für solche Arbeitslose, denen man über Jahre keine Arbeit mehr gegeben hat.
Dieser Vergleich mit Gefängnisinsassen kommt immer wieder auf Montags-Demonstrationen, wenn verharzte Betroffene, z.T. unter Tränen, ihre Situation schildern: „Selbst im Gefängnis wirst du nicht so behandelt. Dort hast du jedenfalls deine Mahlzeiten und ein Dach über dem Kopf." „Was haben wir getan, daß man uns schlimmer behandelt als Straffällige? Für die wird weit mehr Geld ausgegeben als für uns!" Stimmt sogar, für Häftlinge werden € 85,18 täglich ausgegeben (Information des hessischen Justizministeriums), das sind bei 30 Tagen im Monat € 2 555,40.
Mancher meint, dieser Vergleich sei übertrieben. Nicht so der hessische Justizminister Christean (nicht etwa Christian) Wagner. Er zieht eine direkte Parallele von den Straftätern zu jenen Arbeitslosen, denen man seit langer Zeit eine Arbeitsstelle verweigert und die er als Langzeitarbeitslose bezeichnet.
Er stellte auf der Cebit in Hannover sein Projekt der elektronischen Fußfesseln für ehemalige Straftäter vor, die auf Bewährung freigelassen worden sind. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, ist der einzige Zweck dieser elektronischen Fußfesseln, zu jedem Zeitpunkt den genauen Aufenthaltsort des Freigelassenen bestimmen zu können.
Ist der Bewährungshelfer der Meinung, jener müsse abends um 10 Uhr zu Hause sein, so kann er das jetzt vom Computer aus überprüfen.
Hat er Arbeit, kann überprüft werden, ob er dort zu spät kommt oder nicht die ganze Zeit am engeren Arbeitsplatz ist. Geht er einen trinken, der Bewährungshelfer weiß es im gleichen Moment. Verstößt er gegen Bewährungsauflagen, kommt er zurück in den Knast, das kann z.B. der Fall sein, wenn er drei mal zu spät zur Arbeit oder zur Therapie kommt, wenn er dort fehlt, ohne ein Attest vorlegen zu können usw.
Wörtlich steht in der Presseverlautbarung des ruchlosen Politikers dann folgendes:
"Die elektronische Fußfessel bietet damit auch LANGZEITARBEITSLOSEN (...) die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden."
Damit wissen wir nun genau, an welche Leute so ein bürgerlicher Politiker denkt, wenn er ‚Langzeitarbeitslose' sagt: An Straffällige. So kann man sich dann auch schon vorstellen, wie dann die Erziehung (nach der Uhr zu leben) derer aussehen wird, die sich das Verbrechen Arbeitslosigkeit haben zuschulden kommen lassen:
Um spätestens 6.20 h morgens hast du im Bad angetroffen zu werden (bei dreimaliger Verspätung werden 10% vom „Regelsatz" abgezogen, den du erhältst). Zum Frühstück in der Wohnküche deiner angemessenen Winz-Wohnung hast du Zeit bis maximal 7.10 h, damit man dich zwischen 7.15 und 7.30 h in der Straßenbahn orten kann (dreimal Bahn verpaßt: weitere 10 % Abzug vom Regelsatz). Von 7.30 bis 14.30 h mußt du dann an deinem Arbeitsplatz angetroffen werden. Da du keinen hast, deshalb bist du ja verharzt, spielen wir das und du gehst durch den Park am Stadtrand in dieser Zeit. Von 14.30 bis 15.00 h will man dich dann in der Suppenküche antreffen (daß du kein Geld mehr fürs Essen hast, ist sowieso klar, nach dem, was man dir schon vom Regelsatz abgezogen hat). Den Rückweg nach Hause machst du joggend von 15.00 h bis 15.45 h, denn für eine zweite Straßenbahnkarte pro Tag hast du natürlich sowieso kein Geld. Wenn du drei mal nicht bis 16.00 h zu Hause bist, weitere 10% Abzug. Du kannst dann eine Stunde verschnaufen. Um Punkt 17.00 h sehen wir dich dann auf dem Weg zur Wohnung deines Agenten der Agentur ohne Arbeit, wo du zwischen 17.30 und 20.30 leichte Tätigkeiten (nur um dich an Tätigkeiten zu gewöhnen) verrichtest wie Abwaschen, Windeln wechseln und Bügeln. In diesem Fall ist die Strafe für dreimal zu spät kommen ein Abzug von 20% deines Regelsatzes. Erscheinst du gar nicht, werden pro Mal 30% deines Regelsatzes nicht mehr ausgezahlt. Dem Arbeitsagenten ist es gestattet, dir eine oder zwei Schnitten trockenes Brot und ein oder zwei Glas Wasser während dieser Zeit anzubieten (Trocken Brot macht Wangen rot, wie jeder weiß). Um 21.00 spätestens hast du zu Hause zu sein (3X verspätet = 10%) und hast dann ab 23.00 h in deinem Bett geortet zu werden (3X verspätet = 10%).
Wäre doch gelacht, wenn man dir keinen regelmässigen Tagesablauf beibringen könnte. Das schafft zwar keinen Arbeitsplatz, aber helfen täte es, wenn irgendwann (gegen 2050) der Aufschwung käme und die Arbeitsplätze sprössen.
Du bist dann zwar schon in Rente, aber was kann die Politikerkaste dafür?
Die Reaktion der Bevölkerung ließ nicht lang auf sich warten. Gegen diesen sauberen Minister wurde Strafanzeige gestellt, hier der Wortlaut:
nachdem ich den Beitrag geschrieben hatte und einer aus dem Sozialen Bündnis Wittenberg bei mir angerufen hatte, habe ich mich entschieden nicht nur verbal auf diese Unverfrorenheit des Justizministers zu reagieren. Ich habe soeben Strafantrag und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gestellt. Beleidigung, Volksverhetzung und andere Tatbestände sind dem GG zufolge zumindest zu überprüfen Im folgenden der von mir eingereichte Text, den ich zumindest auch an die Zeitung weitergeben werde. Wir wurden ja auch durch die Presse gezogen und verunglimpft. Dann darf man doch zumindest öffentlich um Recht nachfragen.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, mit befremden habe ich die Presseinformation des Hessischen Justizministeriums zur Kenntnis genommen. Selbst bei Strafgefangenen, habe ich humanistische Bedenken gegen den Einsatz von Fussfesseln. Hier wird durch den Justizminister selbst, Herrn Dr. Christean Wagner, in einer Presseerklärung ein Vorschlag unterbreitet, der nach meinem Rechtsverständnis gegen grundlegende Festlegungen unseres Grundgesetzes verstösst. Nicht nur, dass durch das Hartz IV-Gesetz die Arbeitslosen den Sozialhilfeempfängern gleich gesetzt wurden, nein Herr Wagner hat noch eine Steigerungsform gefunden. Warum sollte man diese Menschen nicht gleich kriminalisieren und Verbrechern gleich setzen. Ich fühle mich in die finsteren Zeiten des Nationalsozialismus versetzt. Auch dort wurden dem Volk, die Errichtung der KZs als Arbeitslager, mit der Erziehung von "Asozialen" zur Arbeit erklärt. Wer anschliessend zu den Asozialen hinzu gezählt wird, kann dann immer noch bestimmt und genau definiert werden. Wehret den Anfängen. Die beleidigende und gegen geltendes Recht der Bundesrepublik verstossenden Passagen füge ich Ihnen hiermit als Zitat bei. "Die elektronische Fussfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurueckzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fussfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden." http://www.justiz.hessen.de/C1256BA6002C33...0EFF%202005.pdf unter diesem Link ist der komplette Wortlaut der Presseinformation nachlesbar. Diese Aussagen wurden durch den oben bezeichneten auf der CeBit öffentlich vorgetragen; sind in der Presse und im Internet, also weltweit nachlesbar. Ich fühle mich durch diese Aussagen beleidigt und in meiner Würde als Staatsbürger verletzt. Soll der Stacheldraht, wie im Dritten Reich, jetzt durch moderne elektronische Fussfesseln ersetzt werden? Will man 5 Millionen Menschen, die durch Rationalisierung und Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, ihre Arbeitsplätze verloren haben, als Arbeitsscheu, und nicht mehr in der Lage ihr Leben selbst zu regeln, einstufen. Will man den Eindruck erzeugen diese Menschen können nur noch therapiert werden? Mit Fussfesseln bin ich in meiner Freizügigkeit entsprechend Artikel 11(2) GG eingeschränkt. Das Gesetz laesst eine solche Einschränkung nur bei grossen Gefahren für die Bevölkerung zu. Die Passage verstösst ebenso gegen Artikel 12(2;3) GG des Arbeitszwanges. Da Fussfesseln über das Telefon der Wohnung aktiviert werden entspricht diese Forderung einem Verstoss gegen Artikel 13(3 ff.) GG der dies nur bei besonders schweren Straftaten zulässt. Weiterhin stelle ich Verstösse gegen Artikel 104 GG fest, da bisher Arbeitslosigkeit nicht einem Straftatsbestand gleichgesetzt ist und auch nicht gleichgesetzt werden kann. Auch mit dem Begriff Probanden fühle ich mich in meiner Würde verletzt. Ich bin für Herrn Wagner weder ein Proband noch bin ich nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen. Ich distanziere mich auf das ausdrücklichste gegen diese verleumderischen Äusserungen, die eine Kriminalisierung meiner Person bedeuten, die in der Bevölkerung Stimmung gegen Alle erzeugen soll, die gegenwärtig keinen Arbeitsplatz haben. Da es sich dabei um immerhin eine Gruppe von offiziell 5 Mio. Menschen handelt ist zu prüfen, inwieweit der Tatbestand der Volksverhetzung hinzukommt. Sollte dies der Fall sein so möchte ich vorsorglich auch diesen Tatbestand in meinen Strafantrag einbeziehen. Der Wohnort der von mir beschuldigten Person, Dr. Christean Wagner, Justizminister des Landes Hessen, ist mir nicht bekannt, müsste für die Ermittlungsbehörden jedoch leicht feststellbar sein. Mit freundlichen Grüssen
Dipl.Ing.paed. Günther Wassenaar
So stellt sich für uns nunr noch eine Frage: Was muß alles noch passieren, bis die da oben endlich zurücktreten !